Donnerstag, 25. Februar 2016

Rückkehrhilfe für Flüchtlinge: Wer geht, kriegt Geld

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Rückkehrhilfe für Flüchtlinge: Wer geht, kriegt Geld

Von Michelle Trimborn und 
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DPA
Flüchtlinge in Deutschland: 37.220 nahmen Rückkehrhilfen in Anspruch
Tausende Flüchtlinge reisen freiwillig wieder in die Heimat. Um ihnen die Entscheidung zur Rückkehr zu erleichtern, bieten Deutschland und andere europäische Staaten bares Geld.

Die Chartermaschine startete an diesem Dienstag, Abflug in Frankfurt am Main, Landung in Kabul. 125 Afghanen waren an Bord. Im Gepäck hatten sie auch Geld vom deutschen Staat, für einen leichteren Neustart in ihrer Heimat. Die Afghanen gehören zur größer werdenden Zahl von Asylbewerbern, die nach einigen Wochen oder vielen Monaten in Deutschland entscheiden: Eine Rückkehr in die Heimat ist doch besser.

Die deutschen Behörden unterstützen solche Rückkehrer seit Jahren, nicht nur bereits abgelehnte Asylbewerber, sondern auch solche, die im laufenden Verfahren sind, und bieten ihnen in vielen Fällen auch finanzielle Hilfen. In der aktuellen Flüchtlingskrise haben diese Prämien neue Bedeutung - es herrscht die Hoffnung, dass die Zahl der Rückkehrwilligen weiter wächst.
Wie die Regeln genau aussehen - der Überblick:
Wer bekommt in Deutsschland Geld für eine Rückkehr?
Es gibt verschiedene Projekte - die meisten Gelder werden im Rahmen der sogenannten REAG/GARP-Rückkehrer-Programme (Reintegration and Emigration for Asylum Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) gezahlt, die gemeinsam von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und den Bundesländern durchgeführt werden.
Ausgeschlossen von diesen Hilfen sind EU-Bürger - außer sie wurden Opfer von Menschenhandel oder Zwangsprostitution. Aber auch nicht alle Flüchtlinge oder abgelehnte Asylbewerber bekommen, sofern sie freiwillig in ihre Heimat zurückgehen, Geld - und vor allem nicht gleich viel Geld. Nur wer glaubhaft macht, dass er seine Ausreise auf Dauer plant und selbst nicht über ausreichend Geld verfügt, kann finanzielle Unterstützung bekommen. Abhängig ist die Höhe der finanziellen Förderung von dem Herkunftsland. Einen Rechtsanspruch auf die Leistung gibt es selbst bei Erfüllung aller Voraussetzungen nicht.
Wie viel wird gezahlt?
Die Gelder der REAG/GARP-Programme sind in mehrere Komponenten aufgeteilt.
  • So werden Kosten für die Rückreise für Bahn, Bus oder Flugzeug übernommen. Reist ein Migrant selbst mit dem Auto in sein Herkunftsland, erhält er 250 Euro Benzinkosten erstattet.
  • Eine zweite Komponente ist die Reisebeihilfe - jeder Rückkehrer ab zwölf Jahren erhält 200 Euro, Kinder 100 Euro. Für Asylbewerber aus den meisten Westbalkanländern gibt es diesen Zuschuss nicht, zuletzt wurde die Hilfe auch für Kosovaren im vergangenen Jahr ausgesetzt, nachdem der Zuzug von dort so groß geworden war. Dahinter steckt der Gedanke, dass die Aussicht auf das Geld ein zusätzlicher Anreiz sein könnte, überhaupt nach Deutschland zu kommen.
  • Migranten vom Westbalkan sind ebenfalls ausgeschlossen von der sogenannten Starthilfe. Den höchsten Satz - 500 Euro für jeden Erwachsenen und Jugendlichen - bekommen hier Rückkehrer aus Afghanistan, dem Irak, Iran, Äthiopien, Eritrea, Nigeria, Pakistan und Ghana. Auffällig: Syrer etwa bekommen - wie Bürger Dutzender anderer Herkunftsländer - den niedrigeren Satz (hier die genauen Bestimmungen zu den einzelnen Ländern).
  • Für Kosovaren gibt es in einigen Bundesländern spezielle Rückkehrprojekte, wie das Programm "URA2". Sie bekommen einen Teil ihrer Reisekosten zum Rückkehrzentrum in Pristina erstattet. Neben einem einmaligen Überbrückungsgeld von 50 Euro kann dort weitere Unterstützung beantragt werden, etwa einMietkostenzuschuss von bis zu 600 Euro, die Übernahme vonAusbildungskosten (500 Euro) und Existenzgründungshilfe von 3000 Euro für besondere Geschäftsideen.
Wer zahlt die Rückkehrprämien?
Die REAG/GARP-Programme werden von Bund und Ländern gemeinsam finanziert - der deutsche Bundeshaushaltsplan sieht für das Jahr 2016 10,1 Millionen Euro für Rückkehrer vor. Auch der 3,1 Milliarden Euro starke Asylum, Migration and Integration Fund (AMIF) der EU fördert die Programme.
Was ist der Gedanke hinter den Geldern?

Menschen, die sich eine Rückkehr in ihre Heimat vorstellen können, sollen in dieser Haltung bestärkt werden. Das Kalkül dahinter: Bei den aktuellen Bearbeitungszeiten für Asylanträge sollen aussichtslose Fälle zur schnellen Ausreise bewegt werden, denn sie belegen die knappen Plätze in den Unterkünften - und kosten: Auf 21,1 Milliarden Euroschätzte das Ifo-Institut die Summe für die Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen im Jahr 2015. Hinzu kommen Kosten für Abschiebungen, wenn abgelehnte Asylbewerber nicht aus eigenen Stücken zurück in die Heimat gehen. Auch Zuwanderern mit Aufenthaltsgenehmigung soll mit dem Geld ein besseres Leben in der Heimat ermöglicht werden: Statt in Europa auf soziale Unterstützung angewiesen zu sein, können sie mit dem Geld im Ursprungsland einen Weg aus der Armut finden. So die Theorie.
Wer hat die Gelder in Anspuch genommen?
37.220 Personen sind 2015 im Rahmen der REAG/GARP- Programme ausgereist - rund 32.000 davon kamen aus Balkanstaaten. Von Flüchtlingen aus Konfliktgebieten wird das Programm - bislang zumindest - deutlich seltener genutzt. Insgesamt hat sich die Zahl der erfassten freiwilligen Ausreisen laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im letzten Jahr etwa verdreifacht.
Wie ist die Praxis in anderen EU-Ländern?
Mehrere Staaten machen - wie Deutschland - die Höhe der Förderung vom Rückkehrland abhängig, zum Beispiel Finnland. Andere Länder verteilen das Geld nach dem Motto "je früher, desto besser": Wer in Norwegen um Rückkehrhilfe bittet, während über den Antrag auf Asylnoch nicht entschieden ist, erhält mehr als doppelt so viel wie andere, bei denen die Ausreise beschlossen wurde. Die Schweiz hingegen fördert vor allem Rückkehrer, die über drei Monate im Land verbracht haben. In der Regel handelt es sich dabei um anerkannte Flüchtlinge. Geben sie ihr Asyl auf, wird dies finanziell großzügiger belohnt.
Von Deutschland bis Großbritannien - so ermutigen europäische Staaten Flüchtlinge und Migranten zur freiwilligen Rückkehr:

Deutschland: Das Government Assisted Repatriation Programme (GARP) und das Reintegration and Emigration Programme (REAG) können Reisekosten für Rückkehrer übernehmen. In bestimmten Fällen wird sogenannte Starthilfe gewährt: Je nach Land einmalig zwischen 300 und 500 Euro stehen zur Wohnungs- oder Jobsuche zur Verfügung. 37.220 Menschen nutzten das im vergangenen Jahr, die meisten stammten aus Albanien.

Schweiz: Hier ist die Rückkehrhilfe abhängig von der Aufenthaltsdauer im Land. Für Berechtigte, die weniger als drei Monate im Land waren (in der Regel abgelehnte Asylbewerber), stehen 500 Schweizer Franken (etwa 450 Euro) zur Verfügung. Wer länger in der Schweiz gelebt hat, beispielsweise anerkannte Flüchtlinge, kann 900 Euro und zusätzliche Wiedereingliederungsmaßnahmen für mehrere Tausend Euro erhalten.

Norwegen macht die Rückkehrhilfe abhängig vom Zeitpunkt der Antragsstellung. Es gilt: je schneller, desto besser. 20.000 Norwegische Kronen (etwa 2000 Euro) erhält, wer sich bewirbt, während er legal im Land ist – also auch während der Asylantrag bearbeitet wird. Danach gibt es nur noch 700 Euro. Als Wiedereingliederungshilfe können weitere 500 Euro gewährt werden. Mit insgesamt 2500 Euro Unterstützung ist Norwegen damit am spendabelsten.

Finnland unterstützt Rückkehrer zusätzlich zu den Reisekosten mit bis zu 1000 Euro, abhängig vom Herkunftsland. Im Sonderfall, etwa bei Krankheit, können bis zu 1500 Euro gewährt werden. Selbst Rücksiedlern aus europäischen Drittstaaten wird die Abreise mit 200 Euroerleichtert – eine Ausnahme in der EU. Statt Geld können Rückkehrer auch Unterstützung bei der Job- oder Wohnungssuche erhalten.


Belgien: Wer hier einen Asylantrag stellt, muss zwingend auf die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr hingewiesen werden. 2015 kehrten 4053 Menschen freiwillig aus Belgien zurück. Rund die Hälfte erhielt zusätzlich zum Flugticket auch Reintegrationshilfe. EU-Länder und europäische Drittstaaten sind von der Hilfe ausgeschlossen, alle anderen können 250 Euro Rückkehrhilfe beantragen. Zusätzlich kann die Reintegration im Heimatland unterstützt werden: Leistungen im Wert von 700 Euro erhalten abgelehnte Asylsuchende nach der gesetzlichen Ausreisefrist, wer legal im Land ist und freiwillig zurückkehrt, erhält mehr als doppelt so viel.

Griechenland: Das reguläre Förderprogramm für Rückreisen aus Griechenland ist im Sommer 2015 abgelaufen. Nur durch eine Sonderzahlung der Europäischen Union kann die IOM freiwillige Rückkehrer weiterhin unterstützen. Ein neues dauerhaftes Förderprogramm wurde bisher nicht etabliert.

Großbritannien: Die Hilfe für Rückkehrer ist abhängig vom Stand des Asylantrags. Bereits abgelehnte Bewerber erhalten Hilfe bei der Organisation und Finanzierung der Rückreise. Wer das Land verlässt, während der Antrag läuft oder eine Bleibegenehmigung besteht, kann bis zu 2000 Britische Pfund (2500 Euro) für das Leben in der Heimat erhalten.



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