Montag, 24. August 2015

Zum Tode von Egon Bahr: Egon Bahr - Zeuge der Erinnerung


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Bild zur Sendung Reportage / Dokumentation, Quelle: Das Erste

Zum Tode von Egon Bahr: Egon Bahr - Zeuge der Erinnerung

20.08.2015 | 15:00 Min. | Verfügbar bis 20.08.2016
Egon Bahr wollte eigentlich Musiker werden, stattdessen wurde er zu einem der bedeutendsten Politiker in der Zeit der Annäherung zwischen der Sowjetunion und den USA, zwischen der DDR und der Bundesrepublik. Egon Bahr, Ostexperte bis zuletzt, war


ARD-Doku zeigt den Werdegang von Wolfgang Schäuble

http://2013-legionellen.blogspot.de/2015/08/legionellen-pressegesprach-zu-berichten.html

ARD-Doku zeigt den Werdegang von Wolfgang Schäuble





ARD-Doku zeigt den Werdegang von Wolfgang Schäuble

Offenburg.  Schwarze Kassen, Poker um Griechenland-Milliarden und ein Attentat: Eine ARD-Doku gewährt ungewohnte Einblicke in das Leben von Wolfgang Schäuble.

Wolfgang Schäuble ist Fernsehkameras gewohnt. Der CDU-Politiker, der im badischen Offenburg lebt, ist seit Jahrzehnten im Fokus des öffentlichen Interesses. Als Bundesfinanzminister bescherte ihm zuletzt die Griechenlandkrise starke mediale Präsenz. Den Dokumentarfilmer Stephan Lamby hat Schäuble nun erstmals hinter die Kulissen blicken lassen, ihn und seine Kamera mitgenommen hinter sonst für die Öffentlichkeit verschlossene Türen. Das Ergebnis ist ein politisches Zeitdokument. Und die Persönlichkeitsstudie eines Ministers im Zwiespalt. Lambys Dokumentation "Schäuble - Macht und Ohnmacht" läuft kommenden Montag (24.8.), 21.30 Uhr, im Ersten.

"Wolfgang Schäuble ist so populär und zugleich so umstritten wie nie zuvor in seinem politischen Leben", sagte der Fernsehdirektor des für die Sendung verantwortlichen Südwestrundfunks (SWR), Christoph Hauser: "Das ist der richtige Zeitpunkt, um diesen Mann in den Blick zu nehmen, der die deutsche und europäische Politik prägend mitbestimmt." Der ARD gibt der Schäuble-Doku 75 Minuten zu guter Sendezeit. Die "Tagesthemen" werden für sie nach hinten geschoben.

Ein halbes Jahr lang hautnah dabei
"Wolfgang Schäuble erzählt sehr offen über Höhen und Tiefen seines Lebens", sagte Lamby im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Der 55 Jahre alte Filmemacher aus Hamburg plante schon seit längerem ein TV-Porträt des Bundesfinanzministers, der am 18. September 73 Jahre alt wird. Als es schließlich losging, verschärfte sich die Griechenlandkrise. Das gab den Dreharbeiten eine zuvor ungeahnte Dramatik - und prägt den Film. Es ist das erste Mal, dass Schäuble für eine Dokumentation umfassend zu den Verhandlungen Stellung nimmt.

Ein halbes Jahr lang - vom Tag der Vereidigung des griechischen Ministerpräsidenten Alexis Tsipras bis in die Schlussphase der spannungsgeladenen Verhandlungen - blieben Lamby und sein Kameramann hautnah dran. Neben Schäubles engsten Mitarbeitern und den Leibwächtern waren sie die einzigen, die im Regierungsjet immer wieder mit nach Brüssel flogen. Sie waren bei internen Besprechungen dabei, bei Treffen der Eurogruppe in Brüssel und Luxemburg sowie bei Hintergrundgesprächen mit Investmentbankern in New York.

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Viele Unionsabgeordnete stimmen gegen Griechenland-Hilfen
Bei der Abstimmung über die Griechenland-Hilfen drohen der Union viele Abweichler in den eigenen Reihen. Das ist Ergebnis der Sondersitzung.
Gegensatz Schäuble und Varoufakis
Der Film dokumentiert, wie sich Schäubles Haltung zur neuen griechischen Regierung entwickelte, sich Hoffnung und Enttäuschung abwechselten. Es sind Schlüsselszenen, die das deutlich machen. Sie gewähren seltene Einblicke, zeigen Politik backstage und ungeschminkt. Zum Beispiel, als der damals neu ins Amt gewählte griechische Finanzminister Yanis Varoufakis zum Antrittsbesuch nach Berlin kommt. Die erste Begegnung der beiden, auf der Chefetage des Finanzministeriums, verläuft unterkühlt. Im Interview findet Schäuble dazu deutliche Worte.

Varoufakis, sagt er, habe einen neuen Stil in die Verhandlungen mit den internationalen Geldgebern gebracht, Einigungen damit erschwert. Die beiden, das wird klar, hatten keine gemeinsame Ebene. "Schäuble hat Varoufakis nicht verstanden", sagt Lamby: "Und Varoufakis verstand Schäuble nicht." Lamby selbst hielt auch Kontakt zu Varoufakis, interviewte ihn ausführlich in Athen und Washington.

http://www.focus.de/politik/deutschland/ard-doku-ueber-den-finanzminister-schaeuble-wusste-schon-vor-dem-ersten-treffen-er-und-varoufakis-das-passt-nicht_id_4900560.html





Mittwoch, 5. August 2015

Machtstreben und Heuchelei in der Kirche- Papst wart!

Der Tägliche Luther
Mittwoch, der 5. August
Gott steht in der Gottesgemeinde und ist Richter unter den Göttern.
Psalm 82,1
Ein solcher Prediger, durch welchen Gott die bösen Obrigkeits-Götter straft, soll aufrecht stehen in der Gemeinde. Stehen soll er, das heißt, fest und getrost sein, aufrichtig und redlich gegen sie handeln, öffentlich vor Gott und den Menschen. Jetzt aber sind viele Bischöfe und Prediger im Predigtamte; sie stehen aber nicht und dienen Gott nicht getreu, sondern liegen oder treiben sonst ihren Scherz damit. Das sind die faulen, unnützen Prediger, die den Fürsten und Herren ihre Laster nicht sagen. Etliche darunter bemerken es gar nicht, sondern liegen und schnarchen in ihrem Amte, tun nichts, das zu ihrem Amte gehört, außer dass sie wie die Schweine den Raum füllen, wo sonst gute Prediger stehen sollten. Einige heucheln und schmeicheln und stärken die bösen Götter in ihrem Mutwillen. Andere fürchten um ihre Haut und sorgen sich, sie müssten Leib und Gut verlieren. Sie alle stehen nicht und sind Christus nicht treu.
Schriften, 31.I. Bd., S. 196

Artikel vom  5.10.10.2014
Heruntergeladen am  5. August 2015
Papst warnt vor Machtstreben und Heuchelei in der Kirche
Papst Franziskus hat vor Machtstreben und Konkurrenzdenken in der Kirche gewarnt.
"Der Traum Gottes kollidiert stets mit der Heuchelei einiger seiner Diener", sagte er am Sonntag bei einer Messe im Petersdom in Rom zur Eröffnung der mit Spannung erwarteten außerordentlichen Bischofssynode über Ehe und Familie. Im Mittelpunkt steht das katholische Verständnis von Ehe, Familie und Sexualität im Verhältnis zur Alltagspraxis der Gläubigen. Ein Thema dabei ist der Umgang mit Geschiedenen, die nach einer Wiederheirat um den Empfang des Abendmahls bitten.
Um ihre Gier zu befriedigen, laden nach den Worten des Kirchenoberhaupts "die schlechten Hirten den Menschen unerträgliche Lasten auf die Schultern, die zu tragen sie selber aber keinen Finger rühren". Ihre Aufgabe sei es jedoch, den Weinberg des Herrn "mit Freiheit, Kreativität und Fleiß" zu pflegen.

Franziskus eröffnet Bischofssynode über Ehe und Familie

Die Synode diene nicht dazu, "schöne und originelle Ideen zu diskutieren oder zu sehen, wer intelligenter ist", betonte das Kirchenoberhaupt unter Anspielung auf die öffentliche Auseinandersetzung zwischen Kurienkardinälen über umstrittene Themen der Synode. Wer sich nicht vom Heiligen Geist in seiner Großzügigkeit leiten ließe, drohe den "Liebesplan" Gottes zu vereiteln. Der Geist schenke den Synodenteilnehmern die "Weisheit, die über die Lehre hinausgeht". So könnten die Bischöfe bei ihren Beratungen über Ehe und Familie "in wahrer Freiheit und demütiger Kreativität" arbeiten.
Bei einer Gebetsvigil mit Zehntausenden Gläubigen auf dem Petersplatz appellierte Franziskus am Samstagabend an die Teilnehmer der Synode, "auf die Schläge dieser Zeit zu hören". Sie müssten in die Freuden und Hoffnungen der Menschen, deren Trauer und Ängste eintauchen. Nur dann könne die Kirche glaubhaft Familien das Evangelium verkünden.
Mehrere Kurienkardinäle hatten hinsichtlich der Forderung des Papstes nach Barmherzigkeit mit gescheiterten Familien vor der Synode kontroverse Auffassungen über die Möglichkeit geäußert, wiederverheiratete Geschiedene in bestimmten Fällen zur Kommunion zuzulassen. Der emeritierte Präsident des päpstlichen Einheitsrats, Kardinal Walter Kasper, hatte in diesem Zusammenhang auf Modelle orthodoxer Kirchen hingewiesen, die nach einer Zeit der Buße eine zweite Ehe segnen. Der Präfekt der Glaubenskongregation, Gerhard Ludwig Müller, hatte diese Möglichkeit mit dem Argument ausgeschlossen, für eine sakramental gültige Ehe könne man keine Buße tun.
An der bis zum 19. Oktober dauernden Bischofssynode über "Die pastoralen Herausforderungen der Familie im Rahmen der Evangelisierung" nehmen 191 Bischöfe teil. Rund 60 Geistliche und Laien sind als Experten und Zuhörer ohne Stimmrecht geladen. Das im Laufe der kommenden zwei Wochen zu erarbeitende Abschlussdokument gilt als Arbeitspapier für eine zweite Synode zum Thema Familie im Herbst kommenden Jahres, nach der Entscheidungen über mögliche Veränderungen im Umgang der Kirche mit Familien erwartet werden.




Losung und Lehrtext für Mittwoch, den 5. August 2015
Sollte dem HERRN etwas unmöglich sein?
1.Mose 18,14

Fürchte dich nicht, glaube nur! 
Markus 5,36 


Dienstag, 4. August 2015

Gebiet der ehemaligen DDR zu sicherem Herkunfts­land erklärt: Millionen droht Abschiebung

http://www.der-postillon.com/2015/08/gebiet-der-ehemaligen-ddr-zu-sicherem.html

ag, 3. August 2015

Gebiet der ehemaligen DDR zu sicherem Herkunfts­land erklärt: Millionen droht Abschiebung

Berlin (dpo) - Sie leben unter uns, sind zum Teil gut integriert und fast schon ein normaler Teil der Gesellschaft: Ostdeutsche. Doch nun stuft ein Gutachten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge das Gebiet der ehemaligen DDR als sicheres Herkunftsland ein. Das Innenministerium hat bereits umfassende Abschiebemaßnahmen angekündigt. Im Westen lebende Ostdeutsche müssen sich bis Monatsende auf ihrem zuständigen Bürgeramt melden.

In den Folgemonaten soll dann der Aufenthaltsstatus aller Personen, die nach dem 9. November 1989 nach Westdeutschland emigriert sind, geprüft werden. Der überwiegenden Mehrheit droht die Abschiebung nach Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen oder Ostberlin.
Muss womöglich bald in ihrer Heimat auf Arbeitssuche gehen: ostdeutsche Migrantin
"Schätzungsweise vier Millionen Ostdeutsche sind seit 1989 nach Westdeutschland geflohen", erklärt ein Sprecher des Bundesamts. "Die meisten von ihnen sind jedoch nicht in den Westen gekommen, weil sie in ihrer Heimat verfolgt wurden, sondern weil sie sich schlicht ein besseres Leben erhofft haben."
Laut Gutachten droht in Westdeutschland lebenden Ostdeutschen in ihrer Heimat keine Verfolgung, da die neuen Bundesländer nur für Menschen mit der falschen Hautfarbe oder Religion als gefährlich gelten. 
Immerhin: Wer gut integriert ist, einen festen Arbeitsplatz hat und gut Deutsch spricht, hat gute Chancen, eine befristete Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Besonders letztere Hürde dürfte dafür sorgen, dass über 90 Prozent der im Westen lebenden Ostdeutschen zurück in ihre Heimat müssen.
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass einmal abgeschobene Ostdeutsche immer wieder versuchen werden, in den wohlhabenderen Westen zu fliehen, fordern zahlreiche Sicherheitspolitiker aus CDU und CSU bereits die Errichtung von Grenzanlagen.
ssi, dan; Idee: js (gebürtig aus Frankfurt/Oder); Foto oben [M]:WikiKnightCC BY-SA 3.0lumen-digital / Shutterstock.com, Foto rechts: Armin LinnartzCC BY-SA 3.0 DE

Samstag, 1. August 2015

Planung und Bau von Löschwasser-Rückhaltebecken


1) http://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_2557_web.pdf

Planung und Bau  von Löschwasser-Rückhaltebecken


VDS-Richtlinien für Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen


Die Trinkwasserverordnung aus der Sicht der Wasserversorger


Leitlinien zum Vollztug

Biologische Sicherheitsstufen

Geringfügigkeitsschwellenwerte- Brand- Wassergefährdung


Brauchen Biogasanlagen einen Blitzschutz?

http://blitzschutz-jena.de/Biogasanlagen.htm



Brauchen Biogasanlagen einen Blitzschutz?Biogasanlagen gehören zu den explosionsgefährdeten Bereichen, für die bestimmte Schutzkonzepte vorgeschrieben sind. Da Blitze mögliche Zündquellen sind, müssen auch dafür entsprechende Pläne und Einrichtungen vorhanden sein

Sicherheit gesetzlich vorgeschrieben
Seit Ende 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen bindend. Nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) zählen zu den überwachungsbedürftigen Anlagen auch Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen.
Da zum Beispiel in der Umgebung von Gasspeichern und Gärbehältern einer Biogasanlage mit einem explosionsfähigen Gas-Luft-Gemisch zu rechnen ist, sind Biogasanlagen als explosionsgefährdete Anlagen einzustufen. In den verschiedensten Normen und Regeln wird der Blitz als Zündquelle definiert. Dies ist auch in den Sicherheitsregeln für Biogasanlagen, herausgegeben von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, zu finden.
Hier wird auf die Gefahr hingewiesen, dass eine Explosion durch ein Gas-Luft-Gemisch bei einer Biogasanlage eintreten kann. Entsprechend der BetrSichV §12 sind überwachungsbedürftige Anlagen, so auch Biogasanlagen, nach dem Stand der Technik zu montieren, zu installieren und zu betreiben. Hierzu zählen auch Blitzschutzsysteme, die so zu errichten sind, dass sie der BetrSichV entsprechen.
Nach der BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine ganzheitliche Ermittlung und Bewertung der Gefährdungsfaktoren für explosionsgefährdete Betriebsstätten durchzuführen. Im §6 wird gefordert, dass der Arbeitgeber ein Explosionsschutzdokument zu erstellen hat, das er ständig auf dem aktuellen Stand halten muss.
 Basis für die Planung und Beurteilung eines Blitzschutzsystems (englisch: Lightning Protection System (LPS)) an Biogasanlagen sind die aktuellen und gegebenenfalls behördlich genehmigten Ex-Zonenpläne der betreffenden Anlage in maßstäblicher Ausführung. Die Ex-Zonenpläne sind in Grund- und Aufriss mit den erforderlichen Schnittplänen beizustellen.
Das Blitzschutzsystem ist dann so zu errichten, dass möglichst keine Lichtbögen, Schmelz-, Sprüh- und Funkenwirkungen entstehen, die in Ex-Zone 0 oder 1 eindringen können (zum Beispiel Abschmelzungen von Blechabdeckungen oberhalb der Gasblase, Überschläge an Klemmverbindungen und Stellen unterschiedlichen Potenzials). In der Blitzschutznorm DIN EN 62305-3 wird im Hauptabschnitt 2, Punkt 4., für Gebäude und Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen beschrieben, dass ein Blitzschutzsystem entsprechend der Schutzklasse II, den normalen Anforderungen für explosionsgefährdete Bereiche entspricht.
In begründeten Einzelfällen oder bei besonderen Bedingungen, wie beispielsweise extremen Umwelteinflüssen, klimatischen Bedingungen oder gesetzlichen Vorgaben, kann davon abgewichen werden. Auch die Richtlinie der Sachversicherer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) VdS-Richtlinie 2010 fordert für industriell genutzte Biogasanlagen einen äußeren Blitzschutz der Blitzschutzklasse II, der alle drei Jahre zu überprüfen ist. Das Blitzschutzsystem besteht aus äußerem und innerem Blitzschutz und muss folgende Funktionen erfüllen:
  • Auffangen eines Direkteinschlages in die bauliche Anlage (mit einer Fangeinrichtung)
  • Sicheres Ableiten des Blitzstroms zur Erde (mit einer Ableitungs- einrichtung)
  • Verteilen des Stroms in der Erde (mit einer Erdungsanlage)
  • Verhindern gefährlicher Funkenbildung innerhalb der zu schützenden baulichen Anlage, die durch den Blitzstrom verursacht werden kann, der durch die Leiter des Äußeren Blitzschutzes oder in anderen leitenden Teilen der baulichen Anlage fließt.
Gesamtkonzept für erhöhte Sicherheit
Um hohe Potenzialdifferenzen zwischen den einzelnen Erdungsanlagen zu vermeiden, wurden diese in der Biogasanlage Midlum zu einer Gesamterdungsanlage verbunden. Die einzelnen Gebäude- und Systemerdungsanlagen wurden miteinander vermascht. Durch das Vermaschen aller Erdungsanlagen werden Potenzialdifferenzen zwischen den Anlagenteilen deutlich reduziert. Auch die Spannungsbeanspruchung der gebäudeüberschreitenden elektrischen Verbindungsleitungen im Fall einer Blitzeinwirkung wird damit verringert.
In der DIN EN 62305-4 wird zwischen äußeren und inneren Zonen, die gegen direkte Blitzeinschläge geschützt sind, unterschieden. An der Grenze jeder inneren Zone muss der Potenzialausgleich direkt oder indirekt durch geeignete Klemmen oder Schutzgeräte für alle eingeführten metallenen Teile und Versorgungsleitungen realisiert werden. Alle metallenen Versorgungsleitungen, die in die bauliche Anlage eintreten, werden an Potenzialausgleichsschienen an der Grenze von LPZ 1 angeschlossen. Zusätzlich werden alle metallen Versorgungsleitungen, die in die LPZ 2, wie ein Computer Raum, eintreten, an Potenzialausgleichsschienen an der Grenze von LPZ 2 angeschlossen. Das Blitz-Schutzzonen-Konzept fordert die Installation von Überspannungsschutzgeräten (englisch: Surge Protection Device (SPD)) nach DIN EN 61643-11 (VDE 0675 Teil 6-11), wann immer eine elektrische Leitung die Grenze zwischen zwei Zonen durchdringt. Die SPDs müssen energetisch koordiniert sein, damit die Gesamtbelastung auf die SPDs entsprechend ihrer Energietragfähigkeit aufgeteilt wird und um die ursprüngliche Blitzbedrohung auf Werte unterhalb der Festigkeit der zu schützenden Geräte zu reduzieren. Die Anforderungen an den Übergang zu einer Schutzzone richten sich nach den Störfestigkeiten der in der höheren Schutzzone eingebauten Geräte.
Nur so ist ein selbstständiges Abschalten von netzfrequenten Folgeströmen sicherzustellen und somit ein Fehlauslösen von Überstromschutzeinrichtungen, beispielsweise Sicherungen, zu verhindern. Bei diesem SPD Typ 1 vom Typ Dehnventil Modular kann durch die Modulentriegelungstaste eine einfache Schutzmodulentnahme ohne Hilfswerkzeug erfolgen. Neben der betriebsstromfreien Funktions- und Defektanzeige verfügt dieser SPD Typ 1 über eine 3-polige Anschlussklemme zur Fernsignalisierung. Durch die Ausführung des Fernmeldekontaktes als potenzialfreier Wechsler kann, je nach Schaltungskonzept, das Fernsignalisierungssignal als Öffner oder Schließer verwendet werden.

Quelle:DEHN

2.2.5.2.3 Explosionsschutzbestimmungen
Explosionsgefährdete Bereiche:
Bereiche, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, müssen in entsprechende Zonen für explosionsgefährdete Bereiche eingeteilt werden. Die Betriebssicherheitsverord-nung gibt in Anhang 3 die Zoneneinteilungen 0, 1 und 2 für brennbare Gase, sowie ggf. auch die Zonen 20, 21 und 22 für brennbare Stäube vor.
Die Zone 0 ist der Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist.
Die Zone 1 ist der Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfä-hige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann.
Die Zone 2 ist der Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt.
Der Zustand „Normalbetrieb“ entsprechend Anhang 3 BetrSichV wird in der TRBS 2152, Abschnitt 2 Absatz 2 beschrieben. Die An- und Abfahrphase der Biogasanlage ist ein besonderer Betriebszustand, der auch besondere Schutzmaßnahmen erfordert. Es ist dafür eine besondere Betriebsanweisung zu erstellen.
Im Anhang 4 B der BetrSichV sind die Kriterien für die Auswahl von Geräten und Schutzsystemen entsprechend den Kategorien gemäß Richtlinie 94/9/EG (Atex - Anhang 1) beschrieben: in
- Zone 0 oder Zone 20: Geräte der Kategorie 1,
- Zone 1 oder Zone 21: Geräte der Kategorie 1 oder der Kategorie 2, und
- Zone 2 oder Zone 22: Geräte der Kategorie 1 oder der Kategorie 2 oder Kategorie 3.
Zu den gesetzlichen Bestimmungen sind auch allgemein anerkannte Regeln der Technik bei Biogasanlagen heranzuziehen. Zur Einteilung der Zonen in den verschiedenen Anlagenteilen wird auf die Sicherheitsregeln für Biogasanlagen – TI 4 (Beispiele zur Zoneneinteilung im Anhang 9) verwiesen. Die berufsgenossenschaftlichen Explosionsschutz-Regeln - BGR 104 (EX-RL) sind mit den Vorschrif-ten der Betriebssicherheitsverordnung verknüpft worden. In der BGR 104 (EX-RL) sind die folgenden technischen Regeln der Betriebssicherheitsverordnung enthalten, außerdem sind auch Hinweise zu organisatorischen Maßnahmen, zur Gefährdungsbeurteilung und zum Explosionsschutzdokument darin enthalten und die Beispielsammlung Abschnitt B.3.1.2., Anlage 4, wurde in eine neue blaue Fassung überarbeitet (alte = grüne Fassung). Technische Regeln für Betriebssicherheitsverordnung:
- TRBS 2152 - Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines,
- TRBS 2152; Teil 1 - Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Beurteilung der Explosionsgefährdung,
- TRBS 2152 Teil 2 – Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmo-sphäre
- TRBS 2152 Teil 3 - Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
- TRBS 2152 Teil 4 - Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken.
Innerhalb der Explosionsschutz-Zonen sind Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen (Wärme-, Funken-, Strahlungs- oder chemische Zündung), entsprechend der TRBS 2152 Teil 3 – „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre“ durchzuführen, z. B. ist Funkenbildung zu vermeiden, Feuer und Rauchen verbieten. Das heißt es sollen in Bereichen mit explosionsgefährlichen Gas-Luft-Gemischen keine durch Reibung, Schleif- oder Schlagvorgänge mechanisch erzeugte Funken auftreten, keine Schweißarbeiten durchgeführt werden und auch keine elektrostatische Aufladung stattfinden. Außerdem sollten Fahrwege und Zu- oder Abluftöffnungen eines BHKW nicht innerhalb von Ex-Zonen sein.
Die BGR 104 (EX-RL) incl. Abschnitt B.3.1.2. – Anlage 4 - Beispielsammlung „blau“ zur Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen kann komplett in Papierform von Werbe-Druck-Winter bzw. auch als Software CD bei Wolters Kluwer Deutschland GmbH bezogen werden. Die o.g. technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung können bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin über das Internet http://www.baua.de/ bezogen werden. Weitere Informationen bietet auch das Explosionsschutzportal der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie - BG RCI, http://www.bgchemie.de.
Ex-Schutzzonen-Plan:
Eine anschauliche Gestaltung der Einteilung der explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen ist die Darstellung in einem Ex-Schutzzonenplan.
Die Ex-Zonen sind dabei nicht nur an Gärbehältern (Reaktor, Fermenter, Faulbehälter) und sonstigen gasführenden Einrichtungen festzulegen, sondern auch bei gedeckten Endlagern, in denen sich ebenfalls Biogas ansammeln kann. Ex-Zonen sind also überall dort festzulegen, wo im Normalbetrieb mit dem Auftreten einer explosionsgefährdeten Atmosphäre gerechnet werden muss.