Uli Hoeneß muss mit einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten für seine millionenschwere Steuerhinterziehung büßen. Das Landgericht München sprach den Präsidenten des FC Bayern München am Donnerstag in einem der spektakulärsten Steuerverfahren in Deutschland in sieben Fällen schuldig. Hoeneß hatte dem Fiskus mit einem Geheimkonto in der Schweiz mindestens 27,2 Millionen Euro an Steuern vorenthalten.Hoeneß blickte beim Urteilsspruch zu Boden und zeigte nur wenig Regung.
Seine Verteidiger kündigten Revision an. Die Staatsanwaltschaft hält sich dies offen. Der 62-Jährige wurde nach dem Urteil am Donnerstag nicht abgeführt. Der Haftbefehl aus dem Frühjahr 2013 bleibt weiter gegen eine Millionen-Kaution ausgesetzt.
«Ein Freispruch war zu keinem Zeitpunkt zu erwarten», erläuterte Richter Rupert Heindl bei seiner Urteilsbegründung. «Es ist keine missglückte Selbstanzeige, sondern eine unzureichende Selbstanzeige.» Für das Gericht war es allerdings kein besonders schwerer Fall der Hinterziehung, dann wäre die Strafe höher ausgefallen.
Hoeneß hat dem Fiskus mit seinem Schweizer Geheimkonto mindestens 28,5 Millionen Euro an Steuern vorenthalten. Die neue, nochmals um mehr als eine Million Euro höhere Summe nannte Heindl. Er begründete den Anstieg mit dem Solidaritätszuschlag. Inklusive Zinsen wird Hoeneß aber wohl noch viel mehr Geld an die Staatskasse zahlen müssen.
Der 62-Jährige verließ nach der Urteilsbegründung wortlos den Gerichtssaal. Sein Anwalt blickte derweil schon auf die nächste Instanz, den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. «Die Verteidigung wird das Urteil anfechten mit dem Mittel der Revision. Entscheidend ist, wie mit einer solch nicht idealen Selbstanzeige umzugehen ist», sagte der Frankfurter Staranwalt Hanns Feigen.
FC Bayern schweigt
Der FC Bayern gab zunächst keine Stellungnahme ab. Der deutsche Rekordmeister kündigte an, dass Präsidium, Verwaltungsbeirat und Aufsichtsrat «kurzfristig zu Beratungen zusammenkommen» würden. Die Öffentlichkeit solle «zeitnah» - aber nicht vor Freitag - über die Ergebnisse informiert werden, hieß es in einer Mitteilung des Clubs.
Der noch amtierende Bayern-Boss Hoeneß blickte beim Urteilsspruch zu Boden und zeigte nur wenig Regung. Das Gericht habe beim Strafmaß «natürlich ganz erheblich zu Ihren Gunsten das Geständnis gewertet», sagte Heindl an ihn gewandt. «Sie hatten viele Jahre Zeit, Ihre Angelegenheiten in Ordnung zu bringen. Sie haben es nicht getan, sondern, wie Sie selbst eingeräumt haben, auf Zeit gespielt.» Am Ende sei er «getrieben worden von Angst vor Entdeckung».
Deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft
Das Gericht blieb deutlich unter der Forderung von Staatsanwalt Achim von Engel, der wegen eines besonders schweren Falles von Steuerhinterziehung für eine Haft von fünf Jahren und sechs Monaten plädiert hatte. Die Verteidigung hielt höchstens eine Bewährungsstrafe für angemessen, sollte das Gericht die Selbstanzeige als unwirksam erachten.
Hoeneß' Hoffnung, den Saal 134 im Münchner Justizpalast doch noch als endgültig freier Mann verlassen zu können, zerschlug sich um 14.07, als Heindl das Urteil verkündete. Hoeneß' Mundwinkel zuckten, seine Ehefrau Susi litt im Zuschauerbereich mit und wirkte nach dem Richterspruch erstarrt. Die Staatsanwaltschaft sieht in dem Ausgang des Verfahrens eine «Signalwirkung» dadurch gegeben, dass der Sachverhalt unabhängig vom Ansehen der Person beurteilt wurde.
Hoeneß hatte sich in seinem Schlusswort lediglich dem rund 50-minütigen Schlussplädoyer seines Anwaltes angeschlossen. «Ich habe dem Vortrag von meinem Verteidiger nichts hinzuzufügen. Er hat alles gesagt, was ich nicht besser hätte formulieren können», erklärte er.
FC Bayern: Krise abseits vom Rasen?
Das Urteil erschüttert auch den FC Bayern. Hoeneß ist seit Jahrzehnten das Gesicht des Vereins. Als Spieler, Manager, Präsident und Aufsichtsratsvorsitzender der AG prägte und prägt der Patriarch vom Tegernsee den erfolgreichsten deutschen Fußball-Club. Kann er seine Ämter als Präsident und Aufsichtsrat auch nun noch behalten?
Der seit 2009 als Präsident amtierende Hoeneß hatte auf der Mitgliederversammlung im November 2013 angekündigt, nach dem Prozess die «Vertrauensfrage» zu stellen. «Ich werde mich jedem Votum, das sie treffen, unterwerfen», hatte Hoeneß zu den Mitgliedern. Er wolle ihnen auf einer außerordentlichen Hauptversammlung «das Recht geben, zu entscheiden, ob ich noch der richtige Präsident für diesen Verein bin». Ob es dazu jetzt noch kommen wird, ist völlig offen.
"Rückkehr zur Steuerehrlichkeit"
Im Kern ging es bei den Plädoyers um die strafbefreiende Wirkung der im Januar 2013 von Hoeneß gestellten Selbstanzeige. «Eine wirksame Selbstanzeige, die die Verfolgung verhindern würde, liegt nicht vor», meinte der Staatsanwalt. «Die Tat wird überlagert von einer vollständigen Rückkehr zur Steuerehrlichkeit», entgegnete Feigen.
«Die Stunde Null dieses Verfahrens ist der 17. Januar 2013. Das war die Rückkehr des Herrn Hoeneß zur Steuerehrlichkeit», betonte der Verteidiger. Schon aus der Selbstanzeige hätten sich über eine Schätzung die Steuerschulden errechnen lassen. Daraus habe die Finanzverwaltung zwei Wochen nach dem Einreichen der im Januar 2013 eingereichten Selbstanzeige in einer Probeberechnung sogar eine Steuerschuld von 70 Millionen Euro errechnet. Da habe die vor Gericht veranschlagte Summe deutlich darunter gelegen, sagte Feigen.
Ehefrau leidet mit
Hoeneß' Hoffnung, den Saal 134 im Münchner Justizpalast doch noch als freier Mann verlassen zu können, erfüllte sich nicht. Als Richter Rupert Heindl um 14.07 Uhr das Urteil verkündete, zuckten seine Mundwinkel. Seine Ehefrau Susi litt im Zuschauerbereich mit und war nach dem Richterspruch völlig erstarrt.
Uli Hoeneß zu Haftstrafe verurteilt
Vierter Verhandlungstag mit Plädoyers forgesetzt
Am vierten und letzten Verhandlungstag hatte es keine weiteren Beweisanträge gegeben. Das Verfahren konnte damit gleich mit den Plädoyers fortgesetzt werden. Ankläger Achim von Engel sprach von einem besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung. Hoeneß' Anwalt Hanns Feigen hatte in seinem rund 50-minütigen Schlussplädoyer auch eine Aussetzung des Haftbefehls gefordert. Falls das Gericht davon ausgehe, die Selbstanzeige sei wirksam, müsse von Straffreiheit ausgegangen werden. «Ich habe dem Vortrag von meinem Verteidiger nichts hinzuzufügen. Er hat alles gesagt, was ich nicht besser hätte formulieren können», sagteHoeneß in seinem Schlusswort.
Der 62-Jährige legte seiner Frau Susi die Hand auf den Arm, als er vor der Beratung des Gerichts für rund zweieinhalb Stunden zwischen Hoffen und Bangen verließ. Sein Haftbefehl war im Frühjahr vergangenen Jahres gegen eine Kaution von fünf Millionen Euro außer Vollzug gesetzt worden. Die Anklage war ursprünglich von 3,5 Millionen Euro hinterzogenen Steuern ausgegangen. Im Laufe des Prozesses war die Summe auf mindestens 27,2 Millionen Euro emporgeschnellt. Die Verteidigung hatte diese Steuerschulden anerkannt.
Was macht VW?
Das Urteil dürfte auch den FC Bayern erschüttern. Hoeneß ist seit Jahrzehnten das Gesicht des Vereins. Als Spieler, Manager, Präsident und Aufsichtsratsvorsitzender der AG prägte und prägt der Patriarch vom Tegernsee den erfolgreichsten deutschen Fußball-Club. Kann er seine Ämter als Präsident und Aufsichtsrat nun behalten?
VW-Chef Martin Winterkorn stellte eine schnelle Reaktion des mit weiteren deutschen Wirtschaftsführern besetzten Aufsichtsrates in Aussicht. Nach dem Urteilsspruch «muss sich der Aufsichtsrat beraten. Vorher nicht», sagte der Volkswagen-Chef am Donnerstag - vor dem Urteilsspruch - bei der Bilanzvorlage des Autobauers in Berlin.
Wirksame Selbstanzeige hat nicht vorgelegen
Im Kern ging es bei den Plädoyers um die Wirksamkeit der im Januar 2013 von Hoeneß gestellten Selbstanzeige. «Eine wirksame Selbstanzeige, die die Verfolgung verhindern würde, liegt nicht vor», meinte der Staatsanwalt.
«Die Tat wird überlagert von einer vollständigen Rückkehr zur Steuerehrlichkeit», sagte hingegen Feigen. «Die Stunde Null dieses Verfahrens ist der 17. Januar 2013. Das war die Rückkehr des Herrn Hoeneß zur Steuerehrlichkeit», betonte der Staranwalt. Schon aus der Selbstanzeige hätten sich über eine Schätzung die Steuerschulden errechnen lassen, argumentierte Anwalt Feigen. Daraus habe die Finanzverwaltung zwei Wochen nach dem Einreichen der im Januar 2013 eingereichten Selbstanzeige in einer Probeberechnung sogar eine Steuerschuld von 70 Millionen Euro errechnet. Da lägen die jetzt veranschlagten 27 Millionen deutlich darunter, betonte Feigen.
Es gebe bisher keine Urteile, wie mit einer solchen fehlgeschlagenen Selbstanzeige umzugehen sei, erklärte Feigen. Es sei zu prüfen, warum die Selbstanzeige fehlgeschlagen sei. Das sei nicht die Schuld von Hoeneßgewesen. Die Selbstanzeige sei von Beratern erstellt worden. Es wäre besser gewesen, lediglich eine Schätzung vorzunehmen.
Verteidigung hält beantragte Strafe für verfehlt
An den Staatsanwalt gerichtet sagte Feigen, er halte die von ihm beantragte Strafe «in der Oktave für völlig verfehlt». Auch die Anklagebehörde habe festgehalten, «dass ohne die Selbstanzeige die Ermittlungen der Behörden ergebnislos verlaufen wären».
Für Hoeneß spreche zwar, dass er ein Geständnis abgelegt habe, nicht vorbestraft sei und unter einer großen psychischen Belastung stehe, räumte Ankläger von Engel ein. Der Prozess habe einen «gewaltigen medialen Wirbelsturm» ausgelöst. Hoeneß habe öffentlich am Pranger gestanden. Auch Hoeneß' Lebensleistung, sein soziales Engagement und die verunglückte Selbstanzeige können den Bayern-Boss aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht vor einer Gefängnisstrafe bewahren. Gewichtige Milderungsgründe, die eine Bewährungsstrafe rechtfertigen würden, seien das alles nicht, erklärte von Engel.